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Kündigung Kassensystem mit Betreuung

Sehr geehrte Damen & Herren,

ich/wir bitte(n) um Abrechnung unseres Kassensystems, Erstellung Schlussbeleg und Übermittlung an mich/uns und unsere steuerliche Vertretung. Ebenfalls damit verbunden, kündigen wir die Betreuungsvereinbarung (im laufenden Jahr bis 6 Wochen vor Jahreswechsel) per Ende des Jahres wie vertraglich vereinbart.

Die Abrechnung und den Schlussbeleg senden Sie bitte an unsere steuerlichen Vertretung, damit dieser die Abmeldung der Kassa in Finanzonline durchführen kann.

Beachten Sie bitte, dass der RKSV Stick und der Sicherungsstick, welche sich an der Kassa befinden, mindestens 7 Jahre aufbehalten werden müssen, für eine eventuelle Nachfrage des Finanzamtes.